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Simon Kelletshofer
CHECK24 Media GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MoneyWorld GmbH (Bereich Media) für die Werbung und Vermarktung

1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die einen Vertragsbestandteil bildende Preisliste und Buchungskonditionen der MoneyWorld GmbH (MoneyWorld). Die Gültigkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers für die Schaltung von Medialeistungen wird, soweit sie mit diesen allgemeinen Bestimmungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragspartner
MoneyWorld bietet für den Auftraggeber die Möglichkeit, direkt Werbeflächen bzw. Medialeistungen in ihren Online-Diensten zu nutzen und zu buchen. Der Vertrag über die Ausführung des vom Auftraggeber oder einer zwischengeschalteten Werbeagentur erteilten Werbeauftrages wird von MoneyWorld im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.

3. Vertragsabschluss
Angebote von MoneyWorld sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Buchungsauftrages durch den Auftraggeber via E-Mail, Fax oder Post und durch Einstellen in den Online-Dienst von MoneyWorld oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf die Mitteilung der Auftragsannahme durch MoneyWorld.

4. Aufträge von Werbeagenturen
Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung von MoneyWorld.

5. Rücktritt/Zurückweisung
MoneyWorld ist nicht verpflichtet, die Werbung vor Annahme des Auftrages anzusehen und zu prüfen. Daher behält sich MoneyWorld das Recht vor, auch nach Vertragsschluss die Einstellung der Werbung aus rechtlichen, sittlichen oder anderen Gründen zurückzuweisen. Sofern der Auftraggeber nicht in der Lage ist, eine umgestaltete, den Anfordernissen von MoneyWorld entsprechende Werbung anzuliefern, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen unter Anrechnung bereits angefallener PI's auf der Grundlage des Auftrags. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Presse-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung
Der Auftraggeber trägt ausschließlich die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er Inhaber sämtlicher, zum Einstellen in die Online-Dienste erforderlicher Nutzungsrechte ist oder diese von den Inhabern der Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und Werbetexten erworben hat und darüber frei verfügen kann.   Der Auftraggeber stellt MoneyWorld von jeglichen aus der Einstellung der Werbung entstehenden Ansprüchen und Schäden Dritter frei.

7. Werbematerial und Qualität der Schaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass alle notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Grafiken müssen im GIF-oder JPEG-Format bzw. für Rich Media Werbung im validen und fehlerfreien HTML-Format bereitgestellt werden. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL) sind mit anzugeben. Das Material muss spätestens fünf Werktage für Standardwerbemittel und sieben Werktage für RichMedia/Sonderwerbe-formen vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung bei MoneyWorld vorliegen. Die Anlieferung erfolgt E-Mail-Attachment an werbung@moneyworld-media.de. Wenn Werbeaufträge nicht oder falsch durchgeführt werden, weil Produktionsunterlagen nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden, wird die vereinbarte Medialeistung in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Übermittlung von Werbematerial.

8. Einstellen in die Online-Dienste
Die Wiedergabe erfolgt in der in Online-Diensten üblichen Wiedergabequalität. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen in den Online-Dienst zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Woche zu reklamieren, bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen. Schaltungen werden auf den einvernehmlich festgelegten Umfeldern platziert. Bei fehlender Festlegung erfolgt die Platzierung nach eigenem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der vermuteten Interessen des Auftraggebers durch MoneyWorld. Der Auftraggeber hat bei späteren, mit zeitlicher Unterbrechung erteilten Aufträgen keinen Anspruch auf Zuteilung derselben Umfelder.

9. Ausfall oder Verschiebung
Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hiervon informiert. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftraggeber informiert, wenn die Medialeistung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Im Fall, dass die Medialeistung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann, oder im Fall, dass der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen. Bereits angefallene PI's werden nach dem Auftrag durch MoneyWorld angerechnet. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

10. Vergütung
Rechnungsstellung erfolgt bei Auftragsvergabe. Sofern eine Medialeistung auf TKP-Basis (Tausender Kontakt Preis-Vergütung: Preis pro 1.000 Ad Impressions) vereinbart wurde, stellt MoneyWorld monatlich eine Statistik mit den Auswertungen der Ad Impressions und Ad Clicks auf. Diese Statistik ist die Basis für die finale Abrechnung und ist verbindlich. Der Auftraggeber zahlt die Anzahl der Ad Impressions der Seiten mit der Anzeige multipliziert mit dem jeweils vereinbarten Einzelpreis.

11. Haftung
MoneyWorld haftet für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, sofern nicht Leben, Körper oder Gesundheit von der Pflichtverletzung betroffen sind. Die Haftung ist auf den typischerweise in derartigen Fällen entstehenden Schaden begrenzt. Der Höhe nach haftet MoneyWorld bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des vom Auftraggeber für die den Schadenersatz begründende Einstellung der Werbung zu zahlenden Rechnungsbetrags (netto).  

12. Sonstiges
Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Es gilt deutsches Recht.

Stand Dezember 2006
 
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