Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MoneyWorld GmbH (Bereich
Media) für die Werbung und Vermarktung
1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die einen Vertragsbestandteil bildende
Preisliste und Buchungskonditionen der MoneyWorld GmbH (MoneyWorld).
Die Gültigkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftragsgebers für die Schaltung von Medialeistungen wird, soweit
sie mit diesen allgemeinen Bestimmungen nicht übereinstimmen,
ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Vertragspartner
MoneyWorld bietet für den Auftraggeber die Möglichkeit,
direkt Werbeflächen bzw. Medialeistungen in ihren Online-Diensten
zu nutzen und zu buchen. Der Vertrag über die Ausführung des
vom Auftraggeber oder einer zwischengeschalteten Werbeagentur
erteilten Werbeauftrages wird von MoneyWorld im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung durchgeführt.
3. Vertragsabschluss
Angebote von MoneyWorld sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch
schriftliche Bestätigung des Buchungsauftrages durch den
Auftraggeber via E-Mail, Fax oder Post und durch Einstellen in den
Online-Dienst von MoneyWorld oder durch sonstige Erbringung der
Werbeleistung zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf die Mitteilung
der Auftragsannahme durch MoneyWorld.
4. Aufträge von Werbeagenturen
Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich
genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte
oder Dienstleistungen eines angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem
Fall der vorherigen Zustimmung von MoneyWorld.
5. Rücktritt/Zurückweisung
MoneyWorld ist nicht verpflichtet, die Werbung vor Annahme des
Auftrages anzusehen und zu prüfen. Daher behält sich
MoneyWorld das Recht vor, auch nach Vertragsschluss die Einstellung
der Werbung aus rechtlichen, sittlichen oder anderen Gründen
zurückzuweisen. Sofern der Auftraggeber nicht in der Lage ist,
eine umgestaltete, den Anfordernissen von MoneyWorld entsprechende
Werbung anzuliefern, hat der Auftraggeber Anspruch auf
Rückerstattung geleisteter Zahlungen unter Anrechnung bereits
angefallener PI's auf der Grundlage des Auftrags. Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Presse-, wettbewerbs- und urheberrechtliche
Verantwortung
Der Auftraggeber trägt ausschließlich die presserechtliche,
wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und sonstige Verantwortung
für die Werbung. Der Auftraggeber bestätigt mit der
Auftragserteilung, dass er Inhaber sämtlicher, zum Einstellen in
die Online-Dienste erforderlicher Nutzungsrechte ist oder diese von
den Inhabern der Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an
den von ihm gestellten Werbeunterlagen und Werbetexten erworben hat
und darüber frei verfügen kann. Der Auftraggeber
stellt MoneyWorld von jeglichen aus der Einstellung der Werbung
entstehenden Ansprüchen und Schäden Dritter frei.
7. Werbematerial und Qualität der Schaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass alle notwendigen
Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig,
vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen
entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten
Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden
Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Grafiken
müssen im GIF-oder JPEG-Format bzw. für Rich Media Werbung
im validen und fehlerfreien HTML-Format bereitgestellt werden. Die
jeweiligen Zieladressen der Links (URL) sind mit anzugeben. Das
Material muss spätestens fünf Werktage für
Standardwerbemittel und sieben Werktage für
RichMedia/Sonderwerbe-formen vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung
bei MoneyWorld vorliegen. Die Anlieferung erfolgt E-Mail-Attachment an
werbung@moneyworld-media.de. Wenn Werbeaufträge nicht oder falsch
durchgeführt werden, weil Produktionsunterlagen nicht
rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden,
wird die vereinbarte Medialeistung in Rechnung gestellt. Dem
Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber
trägt das Risiko der Übermittlung von Werbematerial.
8. Einstellen in die Online-Dienste
Die Wiedergabe erfolgt in der in Online-Diensten üblichen
Wiedergabequalität. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
Werbung unverzüglich nach dem Einstellen in den Online-Dienst zu
prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Woche zu
reklamieren, bei nachträglicher Reklamation trägt der
Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen.
Schaltungen werden auf den einvernehmlich festgelegten Umfeldern
platziert. Bei fehlender Festlegung erfolgt die Platzierung nach
eigenem Ermessen unter größtmöglicher
Berücksichtigung der vermuteten Interessen des Auftraggebers
durch MoneyWorld. Der Auftraggeber hat bei späteren, mit
zeitlicher Unterbrechung erteilten Aufträgen keinen Anspruch auf
Zuteilung derselben Umfelder.
9. Ausfall oder Verschiebung
Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages aus
redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer
Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen
Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages
nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es
sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der
Auftraggeber hiervon informiert. Die Information erfolgt vor der
Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich
ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftraggeber
informiert, wenn die Medialeistung in ein anderes als das vorgesehene
Umfeld eingebettet wird. Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der
Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein
anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf
Arbeitstagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis des
Auftraggebers. Im Fall, dass die Medialeistung weder vorverlegt noch
nachgeholt werden kann, oder im Fall, dass der Auftraggeber der
vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein
anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf
Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen.
Bereits angefallene PI's werden nach dem Auftrag durch MoneyWorld
angerechnet. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen.
10. Vergütung
Rechnungsstellung erfolgt bei Auftragsvergabe. Sofern eine
Medialeistung auf TKP-Basis (Tausender Kontakt Preis-Vergütung:
Preis pro 1.000 Ad Impressions) vereinbart wurde, stellt MoneyWorld
monatlich eine Statistik mit den Auswertungen der Ad Impressions und
Ad Clicks auf. Diese Statistik ist die Basis für die finale
Abrechnung und ist verbindlich. Der Auftraggeber zahlt die Anzahl der
Ad Impressions der Seiten mit der Anzeige multipliziert mit dem
jeweils vereinbarten Einzelpreis.
11. Haftung
MoneyWorld haftet für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, sofern nicht Leben,
Körper oder Gesundheit von der Pflichtverletzung betroffen sind.
Die Haftung ist auf den typischerweise in derartigen Fällen
entstehenden Schaden begrenzt. Der Höhe nach haftet MoneyWorld
bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des vom Auftraggeber
für die den Schadenersatz begründende Einstellung der
Werbung zu zahlenden Rechnungsbetrags (netto).
12. Sonstiges
Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und
Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, München. Es gilt deutsches Recht.
Stand Dezember 2006