Steuern-Special 2009
Das ändert sich 2009
Der Gesetzgeber hat für das kommende Jahr zahlreiche
Neuregelungen beschlossen, die einerseits Entlastung für die
Bürger bringen, andererseits aber neue Belastungen schaffen. So
stehen Änderungen bei Sozialabgaben und Sozialleistungen an, bei
der Einkommen- und Erbschaftssteuer sowie bei
Investitionszuschüssen und Fördergeldern. Auf welche
Veränderungen müssen sich Bundesbürger einstellen?
Sozialabgaben
Krankenkassen: Einheitlicher Beitragssatz
Alle gesetzlichen Krankenkassen berechnen ab 2009 einen einheitlichen
Beitragssatz von 15,5 Prozent. Dieser Satz gilt auch für Rentner.
Der ermäßigte Beitragssatz beträgt künftig 14,9
Prozent. Genügen einer Krankenkasse die Beitragseinnahmen nicht,
kann sie von ihren Versicherten Zuschüsse von bis zu einem
Prozent des Bruttoeinkommens berechnen. Erhebt die Kasse einen
Zusatzbeitrag bzw. erhöht diesen später, besteht ein
Sonderkündigungsrecht für Versicherte. Im Normalfall gilt
eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten. Allerdings
müssen Mitglieder mindestens 18 Monate lang bei ihrer Kasse
versichert gewesen sein.
Freiwillig Versicherte: Freiwillig versicherte Selbständige
erhalten ein Wahlrecht, ob sie mit oder ohne Krankengeldanspruch
versichert sein wollen. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst
keinen Krankengeldanspruch, kostet dafür aber auch nur den
ermäßigten Beitragssatz. Entscheiden sie sich für den
Krankengeldanspruch, zahlen sie eine zusätzliche Prämie.
Dabei sind verschiedene Tarifvariationen möglich. Die
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende
Krankengeld-Wahltarife anzubieten; eine Gesundheitsprüfung wie in
der privaten Krankenversicherung ist nicht zulässig.
Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009
von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert. Diese Reduktion ist
allerdings befristet bis Juni 2010. Gleichwohl soll der Beitragssatz
dauerhaft auf 3,0 Prozent sinken und damit Arbeitgeber und
Arbeitnehmer finanziell entlasten.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von bislang 43.200
Euro Jahresverdienst auf 44.100 Euro. Dies entspricht einem
regelmäßigen Monatseinkommen von 3.675 Euro. Dieser Wert
gilt bundeseinheitlich. Neben der Beitragsbemessungsgrenze existiert
die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie bestimmt, ab welchem Verdienst ein
Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf.
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2009 um 450 Euro auf bundesweit
48.600 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Arbeitsentgelt von
4.050 Euro.
Renten- und Arbeitslosenversicherung: In den alten Bundesländern
steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in der
gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung
auf 5.400 Euro im Monat (64.800 Euro p.a.). In den neuen
Bundesländern erhöht sich der Satz um 50 Euro auf 4.550 Euro
monatlich (54.600 Euro p.a.).
Sozialleistungen
Kinderförderung verbessert
Die Bundesregierung hat zahlreiche Verbesserungen für Familien
beschlossen. So erhalten Eltern ab Neujahr für das erste und
zweite Kind je 10 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Die Förderung
beträgt dann 164 Euro je Kind Für das dritte Kind
erhöht sich der Zuschuss um 16 Euro auf 170 Euro. Für das
vierte und jedes weitere Kind gibt es ebenfalls 16 Euro mehr, 195
Euro.
Kinderfreibetrag: Ab 1. Januar 2009 steigt der Freibetrag für
jedes Kind von 3.648 Euro um 192 Euro auf 3.840 Euro. Zusammen mit dem
Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig
Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.000 Euro (vorher
5.808 Euro).
Kinderzuschlag: Paare mit Kindern, die monatlich nur wenig mehr als
900 Euro verdienen, sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen knapp
über 600 Euro erhalten ab Oktober einen Zuschlag zum Kindergeld,
wenn das Gesamteinkommen der Familie nicht zum Leben reicht. Der
Kinderzuschlag wird auf bis zu 140 Euro pro Kind aufgestockt. Die
Anrechnung von Erwerbseinkünften auf den zulässigen
Höchstbetrag wird ebenfalls verbessert. Statt bisher 70 werden
jetzt nur noch 50 Prozent der Einkünfte angerechnet.
Zuschuss zu Schulbedarf: Hilfebedürftige Schülerinnen und
Schüler erhalten ab 2009 eine zusätzliche Leistung für
Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Den Zusatzbeitrag gibt es bis
zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn.
Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird befristet für ein Jahr
von bislang zwölf auf 18 Monate verlängert.
Wohngeld wird erhöht
Ab Januar fließen zum ersten Mal anteilig die Heizkosten in die
Berechnung des Wohngeldes ein. Dies geschieht zunächst zu 20
Prozent bei durchschnittlicher Haushaltsgröße. Das
durchschnittlich gezahlte Wohngeld soll von 92 auf 142 Euro je
Haushalt steigen.
Steueränderungen
Handwerkerleistungen besser absetzbar
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten verdoppelt sich.
Künftig können private Investoren 20 Prozent von maximal
6.000 Euro Kosten (bisher 3.000 Euro), also bis zu 1.200 Euro, vom
Finanzamt erstattet bekommen. Der Betrag wird direkt von der
Steuerschuld abgezogen.
Kraftfahrzeugsteuer ausgesetzt
Mit einer befristeten Unterstützung für Pkw will die
Bundesregierung den Verkauf effizienter Fahrzeuge fördern.
Fahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden, erhalten eine
befristete Kfz-Steuerbefreiung. Sie gilt für alle Neuwagen ein
Jahr lang und für Neufahrzeuge mit Euro-5 und Euro-6 Norm zwei
Jahre lang. Auch wenn das Auto während dieser Zeit weiterverkauft
wird, bleibt die Steuerbefreiung erhalten. Eine Ausnahme gilt für
Autos mit Abgasnorm Euro 5, die bereits vor dem 5. November zugelassen
wurden. Sie sind für 2009 ebenfalls von der Steuer befreit. Der
Steuerbonus endet am 31. Dezember 2010.
Tagesmütter einheitlich steuerpflichtig Ab 2009 endet eine
bislang bestehende Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von
Tagespflegepersonen. Bislang waren nur die Tagesmütter
steuerpflichtig, die Geld für Kinderbetreuung direkt von den
Familien erhielten. Künftig müssen nun auch Tagesmütter
und -väter, die Geld vom Jugendamt oder der Gemeinde erhalten,
diese Einkünfte versteuern. Allerdings ist nur der Gewinn
steuerpflichtig. Von den Einkünften können zunächst die
Betriebsausgaben abgezogen werden. Die bereits bestehende
Betriebsausgabenpauschale wird erhöht. Sie beträgt ab 2009
300 Euro je Monat und vollzeitbetreutem Kind. Bislang lag dieser Satz
bei 246 Euro.
Erbschaftsteuerreform
Immobilien: Weniger Steuern für Familien
Selbst genutztes Wohneigentum soll künftig von der
Erbschaftsteuer befreit sein, wenn Ehepartner oder Kinder in der
geerbten Immobilie zehn Jahre lang wohnen bleiben. Dabei gilt für
Kinder die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200
Quadratmeter sein darf, andernfalls fallen für die
überzähligen Quadratmeter Steuern an. Eine Wertgrenze
für die übertragene Immobilie gibt es nicht z damit bleiben
auch Luxusvillen steuerfrei.
Höhere Vermögensfreibeträge
Damit Teile des Erbes ungeschmälert beim Empfänger ankommen,
gewährt der Gesetzgeber Freibeträge. Entscheidend für
die Höhe ist der Familienstand. Nach den
Regierungsbeschlüssen sollen Ehegatten einen
Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro erhalten, bisher waren es
307.000 Euro. Für Kinder steigt der Freibetrag von 205.000 Euro
auf 400.000 Euro. Enkel dürfen künftig 200.000 Euro
steuerfrei erben, bislang lag die Grenze bei 51.200 Euro. Für
Eltern ist eine Erhöhung des Freibetrags von 51.200 Euro auf
100.000 Euro vorgesehen. Einen Riesenschritt machen eingetragene
Lebenspartnerschaften: Sie erhalten wie Verheiratete künftig
einen Freibetrag von 500.000 Euro, bislang lag der Satz bei 5.200
Euro. Für Geschwister, Neffen und geschiedene Ehegatten
ändert sich nur wenig: Statt 10.300 Euro erhalten sie
künftig 20.000 Euro Freibetrag. Weiter entfernte Verwandte und
sonstige Erben werden deutlich schlechter gestellt. Für Onkel,
Tanten, Lebensgefährten und Freunde verharrt der Steuerfreibetrag
bei 20.000 Euro. Zudem gelten für diese Personen künftig
höhere Steuersätze von bis zu 50 Prozent.
Firmenübertrag
Auch für Firmenerben vereinbarte die Regierung Änderungen:
Die Erbschaftsteuer wird komplett entfallen, wenn der Betrieb zehn
Jahre lang weitergeführt wird. Allerdings müssen für
den Wegfall der Steuer Auflagen in Kauf genommen werden: So darf die
bisherige Gesamt-Lohnsumme des Betriebes binnen zehn Jahren nicht
sinken (1000-Prozent-Regel) - damit ist Beschäftigungsabbau nur
schwer durchführbar. 15 Prozent des Betriebsvermögens
müssen Erben versteuern, wenn die übernommene Firma nur
sieben Jahre lang weitergeführt wird und die Lohn-Quote
während dieser Zeit nur 650 Prozent erreicht.
Lebensversicherung
Soll eine Lebensversicherung verschenkt werden, ist Eile angesagt.
Grund: Die Regierung erhöht die Besteuerung im Rahmen der
Erbschaftsteuer. Nach gültigem Recht besteht die Wahl, den Wert
der zu übertragenen Police entweder mit dem aktuellen
Rückkaufswert oder nach zwei Dritteln der bislang gezahlten
Beiträge zu berechnen. Der 2/3-Ansatz begünstigt derzeit
noch die Schenkung einer Lebensversicherung. Doch dieses Privileg soll
wegfallen. Damit wird die Übertragung der Police zu Lebzeiten
für Erben deutlich teurer.
Private Altersvorsorge
Mit Wohn-Riester leichter ins Eigenheim
Das kürzlich verabschiedete Eigenheimrentengesetz
berücksichtigt die selbstgenutzte Immobilie im Rahmen der
steuerlich geförderten Altersvorsorge. Rückwirkend zum 1.
Januar 2008 können Riester-Sparer ihr angesammeltes
Vorsorgekapital bis zu 100 Prozent zum Kauf von Wohneigentum
einsetzen. Möglich ist auch, die monatlichen Sparbeiträge in
laufende Kreditverpflichtungen wie Hypothekendarlehen oder
Bausparverträge zu stecken. Die öffentliche Förderung
beträgt jährlich 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro für
jedes kindergeldberechtigte Kind. Ab 2008 geborene Kinder erhalten
sogar 300 Euro Zuschuss pro Jahr. Zusätzlich winkt ein
Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro für alle
Vorsorgesparer bis 25 Jahre. Außerdem gewährt der Staat
Steuervorteile. Bis zu 2.100 Euro an Riester-Beiträgen kann man
jährlich als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Nachteil:
Die geförderte Immobilie wird im Alter besteuert.
Höhere Steuerfreibeträge
Rürup-Rente: Die staatliche Unterstützung zum Aufbau
einer privaten Zusatzrente wird 2009 verstärkt. So steigt der
steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu so genannten
Basis-Versicherungen (Rürup-Renten) von 66 Prozent im Jahr 2008
auf 68 Prozent im Jahr 2009. Rürup-Sparer können dann bis zu
einem Höchstbetrag von 13.600 Euro Beitragszahlungen als
Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das
Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf
volle 100 Prozent an.
Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht auf
Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil
seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der
Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der
jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung können Beschäftigte in eine
Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung
überweisen. Im Jahr 2009 bleiben damit Einzahlungen von bis zu
2.592 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.
Abgeltungsteuer
Die neue Abgeltungsteuer tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ab diesem
Zeitpunkt werden Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) sowie
Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Aktien,
Investmentfonds, Zertifikaten) einheitlich mit 25 Prozent
zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer
besteuert. Die Regelung greift für alle Zinsanlagen und für
neue Wertpapierkäufe ab 2009. Für davor angeschaffte
Wertpapiere (Aktien, Fondsanteile) gelten Kurszuwächse als
dauerhaft steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr
abgelaufen ist. Bei Zertifikaten greifen Ausnahmen: Sie gelten schon
dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März 2007
erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder
veräußern.
Die Geldinstitute behalten die fällige Abgeltungsteuer ein und
überweisen sie direkt ans Finanzamt, damit ist die Steuerschuld
des Anlegers abgegolten. Die erst 2004 eingeführte
Jahresbescheinigung der Bank über Kapitalerträge und
Veräußerungsgewinne entfällt.
Positiv: Anleger, die bislang für ihre Kapitalerträge
mit einem Steuersatz von über 25 Prozent vom Finanzamt veranlagt
wurden, profitieren von der Neuregelung. Sparer mit einem
persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent werden aber nicht
schlechter gestellt. Sie können künftig die Differenz
zwischen tatsächlichem Steuersatz und den abgeführten
Kapitalsteuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung
zurückfordern.
Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren: Mit Einführung
der Abgeltungsteuer entfällt die einjährige
Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne von Aktien
und Fondsanteilen. Damit sind Kursgewinne nach Ablauf von zwölf
Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt. Egal, wann ein
Anleger Wertpapiere kauft und wieder verkauft - es fällt immer
die 25-prozentige Abgeltungsteuer an. Zugleich wird das
Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet: Anleger
müssen Dividendenzahlungen und Kursgewinne von Aktien nunmehr zu
100 Prozent versteuern und nicht mehr wie bisher zu 50 Prozent. Der
Steuervorteil von Dividenden gegenüber Zinsen ist damit
passé.
Sparerfreibetrag: Neu ist die Einführung eines
Sparer-Pauschbetrags ab 2009 für Einkünfte aus
Kapitalvermögen. Der Pauschbetrag fasst den bisherigen
Sparer-Freibetrag (750 Euro pro Person) und den
Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro pro Person) zusammen. Unterm
Strich bleiben damit wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro
Jahr und Anleger steuerlich freigestellt. Achtung: Die bisherige
Möglichkeit, bei höherem Aufwand die tatsächlichen
Geldanlagekosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen,
entfällt. Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne
von 512 Euro im Jahr wurde ersatzlos gestrichen.
Nichtveranlagungsbescheinigung: Kleinanleger können die
Abgeltungsteuer wie bisher mit einem Antrag auf Nichtveranlagung beim
Finanzamt vermeiden. Ebenso bieten Freistellungsaufträge
innerhalb des zulässigen Gesamtrahmens (801 Euro) weiterhin die
Möglichkeit, Kapitaleinkünfte vor dem Übertrag ans
Finanzamt zu sichern.
Verlustverrechnung: Realisierte
Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, das
heißt Verluste, die nach dem bisherigen Steuerrecht entstanden
sind bzw. noch bis Ende des Jahres entstehen, können
Steuerpflichtige für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013
mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen
- zum Beispiel Gewinnen aus Aktien und Fondsverkäufen -
verrechnen. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder
Dividendenausschüttungen ist nicht zulässig. Dies war auch
nach dem bisherigen Recht nicht erlaubt.
Ausnahme Lebensversicherung: Für kapitalbildende
Lebensversicherungen gilt die neue Abgeltungsteuer nicht. Hier bleibt
es bei der geltenden Regelung, dass nur die Hälfte des Ertrags
steuerlich erfasst wird, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre
läuft und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt,
andernfalls ist der gesamte Ertrag zu versteuern. Altverträge,
die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten
Bedingungen weiterhin komplett steuerfrei.