Obwohl man als Berufstätiger jeden Monat schon die Lohnsteuerabzüge auf dem Gehaltszettel vorfindet, ist es dennoch notwendig und sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben. Auch wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist - etwa weil er keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen kann oder beruflich als Minijobber beschäftigt ist - kann und sollte eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Denn viele verschenken hier Geld freiwillig an den Staat, da sie die Abzugsmöglichkeiten in der Steuererklärung nicht beachten und nutzen. Dabei kann man in den meisten Fällen sogar Geld vom Staat zurückerwarten.
Machen Sie sich daher vor Abgabe der Steuererklärung mit den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten vertraut. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten. Um Ihre Rechte als Steuerzahler voll auszunutzen, benötigen Sie aber zunächst einmal die verschiedenen und teilweise komplizierten Formulare.
Folgender Übersicht können Sie entnehmen, welche Formulare für welche Art von Einkünften benötigt werden:
Mantelbogen
Mit Hilfe dieses Formulars werden die Basisdaten (Name, Anschrift, Einkommensverhältnis, usw.) erfasst. Außerdem können hier Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Anlage N
In diesem Formular müssen alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angegeben werden. Des Weiteren finden hier Angaben zum Arbeitslohn, zur Arbeitnehmer-Sparzulage und zu den Werbungskosten für Arbeitnehmer ihren Platz.
Anlage VL
Dieses Formular wird zur Geltendmachung der Arbeitnehmer-Sparzulage benötigt. Hat man vermögenswirksame Leistungen bekommen, kann in der Anlage N ganz unten auf Seite 3 angegeben werden, wie viele Anlagen VL für diesen Steuerpflichtigen eingereicht werden. Diese Anlage wird von dem Kreditinstitut oder der Bausparkasse zugesandt, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wurden.
Anlage AV
Diese Anlage benötigt jeder, der einen Altersvorsorgevertrag im Sinne der "Riester-Rente" abgeschlossen hat. Die Zulage muss extra beantragt werden. Einen Zulagenantrag erhalten Sie von der Gesellschaft (Versicherung, Bank, Fondsgesellschaft), bei der das Geld angelegt ist. Der Antrag muss ausgefüllt wieder zurückgeschickt werden.
Steuerpflichtige mit Kindern benötigen diese Anlage. Seite 1 des Formulars beinhaltet allgemeine Angaben zu den Kindern, zum Kindschaftsverhältnis sowie Angaben zu volljährigen Kindern. Auf Seite 2 finden Angaben zum Kinderfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag, Kinderbetreuungskosten und Schulgeld sowie zum Hinterbliebenen- und Behindertenpauschbetrag Berücksichtigung. Beachten Sie aber, dass für jedes weitere Kind eine separate Anlage Kind eingereicht werden muss.
Anlage Unterhaltsleistungen:
Wer gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist, benötigt dieses Formular. Unterhaltszahlungen können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Anlage GSE
Die Anlage GSE wird für ein Gewerbe oder für selbständige Arbeit (z.B. als Freiberufler) ausgefüllt. Zusätzlich muss mindestens noch eine Umsatzsteuererklärung ausgefüllt werden.
Seit 2005 muss zusätzlich eine Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zur Anlage GSE abgegeben werden. Wenn die Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, wird es nicht beanstandet, wenn zur Anlage GSE nur eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung beigelegt wird.
Anlage KAP
Wer im laufenden Jahr Kapitalerträge oberhalb des Steuer-Freibetrags (max. 1.370 Euro für Alleinstehende, max. 2.740 Euro für Ehepaare; ab 2007: 750 Euro bzw. 1500 Euro) erzielt, muss dies in der Anlage KAP angeben. Banken müssen ihren privaten Kunden seit 2004 Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge nach § 24c EStG ausstellen, in denen Kapitalerträge, Spekulationsgeschäfte, anrechenbare Steuern und Werbungskosten bescheinigt werden.
Zusammen mit dieser Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Bank auch ein Merkblatt, in welchem erläutert wird, wie die Anlagen KAP, AUS und SO zu Steuererklärung auszufüllen sind.
Anlage R
In Anlage R werden seit 2005 die Rentenzahlungen eingetragen. Im oberen Teil des Formulars werden die Einkünfte aus gesetzlichen Renten eingetragen, in den unteren Teil Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen.
Anlage SO
Auf dieser Seite werden private Veräußerungsgeschäfte eingetragen. Dazu gehören z.B. Aktiengeschäfte, bei denen die Aktien nach weniger als einem Jahr verkauft werden und die damit erzielten Kursgewinne versteuert werden müssen. Wird dabei die Freigrenze von 512 Euro überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Neben Aktien sind auch Veräußerungen von Grundstücken von dieser Regelung betroffen. Hier gilt jedoch ein Zeitraum von zehn Jahren innerhalb dessen die Gewinne steuerpflichtig sind.
Anlage V
Wer Grundstücke oder Gebäude vermietet oder verpachtet benötigt diese Anlage. Alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen in dieses Formular eingetragen werden.
Anlage AUS
In dieses Formular werden ausländische Einkünfte eingetragen. Wer in diesem Bereich nicht auf eine Erträgnisaufstellung der Bank zurückgreifen kann, sollte sich am besten beraten lassen, da für dieses Thema sehr komplexe Regelungen gelten.
Anlage L
Wer in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt ist, benötigt zur Angabe der Einnahmen dieses Formular.
