Der Vorteil der Rürup-Rente ist, dass jeder Steuerpflichtige seit 2005 hohe Beiträge für die Altersvorsorge zurücklegen kann und diese steuerlich gefördert werden. Zudem kann in einem Rürup-Vertrag Geld in Höhe von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete angespart werden, ohne dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II verloren geht. Arbeits- und Sozialämter rechnen bereits eingezahltes Vermögen nicht auf die geltenden Freibeträge an.
Für geringverdienende Arbeitnehmer lohnt sich die Rürup-Rente jedoch kaum, da die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei geringen Einkommen nicht so groß sind. Daher sind für diese Angestellten, die von der staatlichen Förderung profitieren wollen, Riester-Produkte in der Regel die bessere Wahl.
Im Vergleich zur Riester-Rente sind zudem die Vorschriften für die Rürup-Rente weit restriktiver, z.B. keine Teilauszahlung des Kapitals bei Ablauf, Leistung im Todesfall nur an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder. Allerdings wird auch beim Rürup-Sparen die Rente bei Auszahlung versteuert. Das bedeutet, je jünger man bei Abschluss des Vertrages ist, desto höher ist die Besteuerung im Alter. Den genauen Verlauf von Steuerentlastung sowie Besteuerung der Rürup-Rente entnehmen Sie bitte der folgenden Darstellung: Steuerdarstellung Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist daher hauptsächlich für Selbständige interessant, da sie weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in eine berufsständische Vorsorgeeinrichtung einzahlen. Weil für sie weder eine Riester-Rente noch die betriebliche Altersvorsorge in Frage kommt, können sich die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente für die Altersvorsorge lohnen. Durch die Möglichkeit, hohe Beiträge anzulegen, ist Rürup besonders für ältere Selbständige lohnenswert, die noch kurz vor dem Ruhestand eventuelle Vorsorgelücken schließen wollen.


