Schon ein kleines Missgeschick kann zur finanziellen Katastrophe werden, denn jeder, der einem anderen Schaden zufügt, haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen. Dies ist durch § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Besteht kein Haftpflichtschutz, so trägt der Schädiger den vollen Umfang der Schadenersatzkosten mit seinem gesamten Vermögen und auch seinem privaten Einkommen bis zur Pfändungsgrenze.
Ein aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit entstandener Sach- oder Personenschaden kann somit leicht zum finanziellen Ruin führen.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie in erster Linie vor solchen existenzgefährdenden Forderungen, wenn Sie der Verursacher eines Schadens sind. Kurz gesagt: Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen der privaten Grundvorsorge. Neben der Übernahme berechtigter Ansprüche wehrt sie aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Dabei wird zuerst geprüft, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Kommt es in so einem Fall zu einem Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer nicht nur die Prozesskosten, sondern vertritt den Beklagten auch vor Gericht.
Die private Haftpflichtversicherung ist folglich für jeden ein Muss. Sie schützt Sie nicht nur in Ihrer Rolle als Privatperson, sondern auch als Mieter, Eigentümer, Aufsichtspflichtiger, Sportler und auf Reisen.
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