Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Das heißt: Ohne eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug zugelassen, geschweige denn im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Ab 1. März 2008 wird das bisherige papiergebundene Kfz-Zulassungsverfahren (Deckungskarte) bundesweit durch die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ergänzt. In einer Übergangsphase - zunächst bis Ende 2008 - werden die Versicherer deshalb die siebenstellige eVB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte (VBK) eindrucken. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch nicht mit dem neuen Verfahren, wird das Fahrzeug weiterhin mithilfe der Versicherungsbestätigungskarte zugelassen.
Mit Hilfe dieses Versicherungsschutzes soll gewährleistet werden, dass der Fahrer oder Halter, unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, für alle von ihm selbst verursachten Schäden aufkommen kann. Die Versicherungsdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst dabei Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden.
Da über die Kfz-Haftpflichtversicherung nur die Schäden Dritter abgesichert sind, sollte für jedes Fahrzeug eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Hierbei kann man zwischen zwei Varianten wählen: Voll- oder Teilkasko. Die Teilkaskoversicherung schützt vor allem vor Diebstahl, Brand-, Hagel- und Wildschäden, während die Vollkaskoversicherung sozusagen einen Rundumschutz (inklusive Schäden am eigenen Fahrzeug - auch bei Selbstverschulden) bietet.
Neben Kasko- und Haftpflichtschutz bietet der Versicherungsmarkt weitere Versicherungen rund ums Fahrzeug an. Diese sind, je nach Bedarf, mehr oder weniger sinnvoll. Eine Verkehrsrechtsschutzpolice rentiert sich beispielsweise nicht nur für Berufsfahrer. Auch wer privat viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte diese Versicherung in Erwägung ziehen. Denn schnell zieht ein Unfall rechtliche Schritte nach sich und insbesondere wer im Ausland unterwegs ist, benötigt im Schadenfall meist juristischen Beistand.
Wer auf erhöhten Schutz für sich und seine Beifahrer Wert legt, für den ist eine gesonderte Insassenunfallversicherung empfehlenswert. Diese leistet zusätzlich zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und ist vor allem dann wertvoll, wenn das Schädigerfahrzeug nicht ermittelt werden kann oder nicht versichert ist.
Zusätzlichen Service versprechen Schutzbriefe, die über den Kfz-Versicherer abgeschlossen werden können. Sie bieten dem Fahrer kostenlose Hilfe bei Autopannen, Unfällen im In- und Ausland und bei der Regelung der entstandenen Schäden. Während Schutzbriefe insbesondere für Auslandsfahrten zu empfehlen sind, sollten Auslandsreisende, die am Urlaubsort ein Fahrzeug anmieten wollen unbedingt darauf achten, ob ihre Kfz-Haftpflichtversicherung eine so genannte Mallorca-Police mit einschließt. Diese bietet Ihnen einen erweiterten Haftpflichtschutz, der weit über die oftmals äußerst niedrigen gesetzlichen Mindestsummen des jeweiligen Landes hinausgeht.
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