Gesetzliche Krankenkassen Vergleich


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Wer ist gesetzlich versichert

Die gesetzliche Krankenkasse kann frei gewählt werden. Für die Kassen besteht dabei Annahmezwang (Kontrahierungszwang). Nach der Wahl der Krankenkasse ist der Versicherte allerdings für 18 Monate an seine Entscheidung gebunden.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden drei Personengruppen, die versichert werden können:

 

 

Pflichtversicherte

Nach §3 Sozialversicherungsgesetz ist ein bestimmter Personenkreis in der GVK pflichtversichert. Diese Pflichtversicherung kann durch keinerlei Regelungen außer Kraft gesetzt werden.

Zu diesem Personenkreis zählen:

  • Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2009: 48.600 Euro) nicht übersteigt.
  • Studenten, die an staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind. Die Pflichtversicherung gilt allerdings nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder längstens bis zum 30. Lebensjahr.
  • Praktikanten
  • Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind.
  • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe;
  • Sozialhilfeempfänger, die vom Sozialamt bei einer GKV angemeldet wurden.
  • Künstler und Publizisten gemäß dem Künstlersozialversicherungsgesetz;
  • Unternehmer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie ihre Familienangehörigen, wenn sie im Unternehmen mitbeschäftigt sind.

Freiwillig Versicherte

In der GVK können sich folgende Personen freiwillig versichern:

  • Jeder, der aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, allerdings in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate gesetzlich krankenversichert war.
  • Jeder, der aus einer Familienversicherung ausgeschieden ist und in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate gesetzlich krankenversichert war (für Kinder ist es ausreichend, wenn ein Elternteil die Vorversicherungszeiten erfüllt). 
  • Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurückkehren und innerhalb von 2 Monaten wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
  • Schwerbehinderte, die aber in den letzten 5 Jahren vor dem Beitritt mindestens 3 Jahre versichert gewesen sind.

Familienversicherte

Beitragsfrei in der GVK versichert sind Ehegatten, Kinder und auch die Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn

  • der Wohnsitz in Deutschland liegt,
  • keine eigene Mitgliedschaft in der GVK oder PVK besteht,
  • kein regelmäßiges Gesamteinkommen bezogen wird, das eine bestimmte Grenze überschreitet; diese Höchstgrenze beträgt im Jahr 2006 für geringfügig Beschäftigte 400 Euro, für alle anderen 345 Euro monatlich;

 

Eine Ausnahme bilden Kinder. Sie sind familienversichert, sofern sie

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • das 23. Lebensjahr nicht vollendet haben und nicht erwerbstätig sind,
  • das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.

Behinderte Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen auf Lebenszeit mitversichert.




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