Nicht jeder kann in die private Krankenversicherung wechseln. Um die Mitgliedszahl der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, wurde in den letzten Jahren der Wechsel in die private Krankenversicherung vom Gesetzgeber erschwert.
Die
Versicherungspflichtgrenze wurde für das Jahr 2009 auf 48.600 Euro (Bruttoeinkommen)
angehoben. Das heißt im Allgemeinen: nur wer nicht
gesetzlich versicherungspflichtig ist, kann einen privaten Anbieter
wählen.
Im Einzelnen betrifft das folgende Berufs- bzw.
Personengruppen:
Selbständige und Freiberufler
Selbständige und Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Stand 2009: 48.600 Euro jährlich) liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Sonderfall: Wird ein privat versicherter Arbeiter oder Angestellter aufgrund der jährlich ansteigenden Versicherungspflichtgrenze gesetzlich versicherungspflichtig, kann er sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist hierbei, dass der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre privat krankenversichert war.
Beihilfeberechtigte Personen
Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder erhalten z.B. Beamte eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Beihilfe deckt in der Regel für den Berechtigten 50%, für den Ehepartner 70% und für eigene Kinder 80% der Aufwendungen. Auf dieses System abgestimmt bieten die privaten Krankenversicherungen Quotentarife mit günstigen Beitragskonditionen an. Neben Beamten sind weitere beihilfeberechtigte Personen: Ruhestandsbeamte, Richter bzw. Richter im Ruhestand sowie Beamte in Probezeit. Zudem können sich auch Hinterbliebene dieser Berufsstände privat versichern. Auch Auszubildenden bei einem öffentlich-rechtlichen Träger bietet sich diese Möglichkeit.
Studenten
Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen und sich privat versichern. Mit dem Überschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren oder des 15. Fachsemesters endet die gesetzliche Versicherungspflicht. Auch in diesem Fall kann zu einer privaten Krankenkasse gewechselt werden.
Ärzte im Praktikum
Ärzte in der Praktikumszeit können sich ebenfalls von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen und sich privat versichern.


